Finanzierung
Nutzen Sie staatliche Zuschüsse zur Finanzierung Ihrer berufsbegleitenden Weiterbildung am Euro-Business-College Bielefeld!
Im Folgenden dazu einige Informationen:
I. Prämiengutschein
Der „Prämiengutschein“ dient der Ko-Finanzierung von individueller beruflicher Weiterbildung.
| 1. | Zielgruppe | Erwerbstätige mit einem zu versteuernden Einkommen von bis zu 25.600 € (bei gemeinsamer Veranlagung 51.200 €) |
| 2. | Was wird gefördert? | Einmal jährlich die Teilnahme an Weiterbildungsmaßnahmen, die für die Ausübung der aktuellen oder zukünftigen beruflichen Tätigkeit relevant sind, die wichtige Kenntnisse und Fertigkeiten vermitteln und Kompetenzen erweitern |
| 3. | Voraussetzungen der Förderung |
Wichtig: Erst beraten lassen, dann anmelden! Rückwirkend gibt es keine Förderung. |
| 4. | Höhe der Förderung | 50 % der Weiterbildungskosten, maximal 500 € |
| 5. | Beantragung | Bei einer der 450 Beratungsstellungen bundesweit |
| 6. | Weitere Informationen | www.bildungspraemie.info oder Tel. 0800-2623000 |
II. Weiterbildungssparen
Diejenigen, die vermögenswirksame Leistungen ansparen, haben mit dem „Weiterbildungs-sparen“ die Möglichkeit, aus dem Sparvertrag Geld zur Finanzierung von Weiterbildungen zu entnehmen, auch wenn die Sperrfrist noch nicht abgelaufen ist. Sie verlieren dadurch nicht ihr Anrecht auf die volle Arbeitnehmersparzulage.
| 1. | Zielgruppe | Erwerbstätige, die über ein mit Arbeitnehmer-Sparzulage gefördertes Ansparguthaben verfügen (gilt unabhängig vom derzeitigen Einkommen) |
| 2. | Was wird gefördert? | Weiterbildungsmaßnahmen, die für die Ausübung der aktuellen oder zukünftigen beruflichen Tätigkeit relevant sind, die wichtige Kenntnisse und Fertigkeiten vermitteln und Kompetenzen erweitern |
| 3. | Voraussetzungen der Förderung |
|
| 4. | Höhe der Förderung |
|
| 5. |
Beantragung | Sprechen Sie mit der Bank, bei der der Sparvertrag besteht und informieren Sie sich bei einer der 450 bundesweiten Beratungsstellen |
| 6. | Weitere Informationen | www.bildungspraemie.info oder Tel. 0800-2623000 |
III. Weiterbildungsstipendium
Das „Weiterbildungsstipendium“ fördert die berufliche Qualifizierung im Anschluss an den erfolgreichen Abschluss einer Berufsausbildung.
| 1. | Zielgruppe | Erwerbstätige und Arbeitssuchende unter 25 Jahren mit besonderen Leistungen in Ausbildung und Beruf |
| 2. | Was wird gefördert? | Berufsbegleitende Studiengänge, fachbezogene Weiterbildungen und Aufstiegsfortbildungen |
| 3. | Voraussetzungen der Förderung |
Wichtig: Liegen mehr Bewerbungen vor als Stipendienplätze zur Verfügung stehen, entscheidet ein Losverfahren! |
| 4. | Höhe der Förderung | Bis zu 5.100 € verteilt auf maximal drei Jahre; das sind jährlich 1.700 € bei einem Eigenanteil von höchstens 180 € pro Jahr |
| 5. | Beantragung | Bewerbung an die Kammer oder zuständige Stelle, bei der das Ausbildungsverhältnis eingetragen war; Angehörige der Gesundheitsfachberufe bewerben sich bei der Stiftung Begabtenförderung berufliche Bildung (SBB). Die Kammer oder zuständige Stelle berät Sie und sendet Ihnen die erforderlichen Unterlagen zu. |
| 6. | Weitere Informationen | www.sbb-stipendium.de |
IV. Bildungsscheck NRW
Der „Bildungsscheck NRW“ ist ein Förderprogramm des Landes Nordrhein-Westfalen.
| 1. | Zielgruppe | Arbeitnehmer kleiner und mittelständischer Un-ternehmen mit weniger als 250 Mitarbeitern |
| 2. | Was wird gefördert? | Berufliche Weiterbildungen, die über arbeitsplatzbezogene Anpassungsmaßnahmen hinausgehen |
| 3. | Voraussetzungen der Förderung |
|
| 4. | Höhe der Förderung | 50 % der Weiterbildungskosten, maximal 500 € |
| 5. | Beantragung | Bei einer der Bildungsberatungsstellen des Landes |
| 6. | Weitere Informationen | www.bildungsscheck.nrw.de |



