Finanzierung


Nutzen Sie staatliche Zuschüsse zur Finanzierung Ihrer berufsbegleitenden Weiterbildung am Euro-Business-College Bielefeld!

Im Folgenden dazu einige Informationen:

I. Prämiengutschein
Der „Prämiengutschein“ dient der Ko-Finanzierung von individueller beruflicher Weiterbildung.

1. Zielgruppe Erwerbstätige mit einem zu versteuernden Einkommen von bis zu 25.600 € (bei gemeinsamer Veranlagung 51.200 €)
2. Was wird gefördert? Einmal jährlich die Teilnahme an Weiterbildungsmaßnahmen, die für die Ausübung der aktuellen oder zukünftigen beruflichen Tätigkeit relevant sind, die wichtige Kenntnisse und Fertigkeiten vermitteln und Kompetenzen erweitern
3. Voraussetzungen der Förderung
  • Ihr Einkommen überschreitet die oben angegebene Grenze nicht
  • Persönliche Beratung in einer der bundesweiten Beratungsstellen (z.B. IHK, Handwerkskammer, Volkshochschulen, kommunale Beratungsstellen)

Wichtig: Erst beraten lassen, dann anmelden! Rückwirkend gibt es keine Förderung.

4.  Höhe der Förderung  50 % der Weiterbildungskosten, maximal 500 €
5.  Beantragung Bei einer der 450 Beratungsstellungen bundesweit
6.  Weitere Informationen www.bildungspraemie.info
oder Tel. 0800-2623000

 
II. Weiterbildungssparen
Diejenigen, die vermögenswirksame Leistungen ansparen, haben mit dem „Weiterbildungs-sparen“ die Möglichkeit, aus dem Sparvertrag Geld zur Finanzierung von Weiterbildungen zu entnehmen, auch wenn die Sperrfrist noch nicht abgelaufen ist. Sie verlieren dadurch nicht ihr Anrecht auf die volle Arbeitnehmersparzulage.

1. Zielgruppe Erwerbstätige, die über ein mit Arbeitnehmer-Sparzulage gefördertes Ansparguthaben verfügen (gilt unabhängig vom derzeitigen Einkommen)
2. Was wird gefördert? Weiterbildungsmaßnahmen, die für die Ausübung der aktuellen oder zukünftigen beruflichen Tätigkeit relevant sind, die wichtige Kenntnisse und Fertigkeiten vermitteln und Kompetenzen erweitern
3. Voraussetzungen der Förderung
  • Sie sparen vermögenswirksame Leistungen an (VL)
  • Persönliche Beratung in einer der bundesweiten Beratungsstellen (z.B. IHK, Handwerkskammer,  Volkshochschulen, kommunale Beratungsstellen)
Wichtig: Erst beraten lassen, dann anmelden! Rückwirkend gibt es keine Förderung.
4. Höhe der Förderung
  • Maximal bis zur Grenze des angesparten Guthabens
  • Das Weiterbildungssparen kann ergänzend zum Prämiengutschein hinzukommen
5.
Beantragung Sprechen Sie mit der Bank, bei der der Sparvertrag besteht und informieren Sie sich bei einer der 450 bundesweiten Beratungsstellen
6. Weitere Informationen www.bildungspraemie.info
oder Tel. 0800-2623000



III. Weiterbildungsstipendium
Das „Weiterbildungsstipendium“ fördert die berufliche Qualifizierung im Anschluss an den erfolgreichen Abschluss einer Berufsausbildung.

1. Zielgruppe  Erwerbstätige und Arbeitssuchende unter 25 Jahren mit besonderen Leistungen in Ausbildung und Beruf
2. Was wird gefördert?  Berufsbegleitende Studiengänge, fachbezogene Weiterbildungen und Aufstiegsfortbildungen
3. Voraussetzungen der Förderung
  • Bei der Aufnahme in das Programm müssen Sie jünger als 25 Jahre sein (Anrechnungszeiten können bis zu 3 Jahren hinzugerechnet werden)
  • Abgeschlossene Berufsausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf auf der Grundlage des Berufsbildungsgesetzes oder der Handwerksordnung oder in einem bundesgesetzlich geregelten Beruf im Gesundheitswesen
  • Nachweis eines Beschäftigungsverhältnisses von mindestens 15 Wochenstunden (Arbeitssuchende können in die Begabtenförderung aufgenommen werden, wenn Sie dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen und die zuständige Agentur  für Arbeit dies bestätigt)
  • Nachweis besonderer Leistungen in Ausbildung und Beruf durch:
    •   a) Bestehen der Berufsabschlussprüfung mit 
            mindestens 87 Punkten oder besser als 
            „gut“ (bei mehreren Prüfungsteilen       
            Durchschnittsnote 1,9 oder besser) oder
    •   b) Erreichen des ersten, zweiten oder dritten 
            Platzes bei einem überregionalen beruf- 
            lichen Leistungswettbewerb oder
    •   c) Einen begründeten Vorschlag Ihres 
            Arbeitgebers oder der Berufsschule (nur,
            wenn a) und b) nicht zutreffen)

Wichtig: Liegen mehr Bewerbungen vor als Stipendienplätze zur Verfügung stehen, entscheidet ein Losverfahren!

4. Höhe der Förderung Bis zu 5.100 € verteilt auf maximal drei Jahre; das sind jährlich 1.700 € bei einem Eigenanteil von höchstens 180 € pro Jahr
5. Beantragung Bewerbung an die Kammer oder zuständige Stelle, bei der das Ausbildungsverhältnis eingetragen war;
Angehörige der Gesundheitsfachberufe bewerben sich bei der Stiftung Begabtenförderung berufliche Bildung (SBB).
Die Kammer oder zuständige Stelle berät Sie und sendet Ihnen die erforderlichen Unterlagen zu.
6. Weitere Informationen  www.sbb-stipendium.de



IV. Bildungsscheck NRW
Der „Bildungsscheck NRW“ ist ein Förderprogramm des Landes Nordrhein-Westfalen.

1. Zielgruppe  Arbeitnehmer kleiner und mittelständischer Un-ternehmen mit weniger als 250 Mitarbeitern
2. Was wird gefördert? Berufliche Weiterbildungen, die über arbeitsplatzbezogene Anpassungsmaßnahmen hinausgehen
3. Voraussetzungen der Förderung
  • Sie sind in einem Betrieb mit weniger als 250 Mitarbeitern beschäftigt
  • Sie haben in den letzten zwei Jahren an keiner betrieblichen Weiterbildung teilgenommen
  • Die Qualifizierungen müssen anerkannte Anbieter durchführen
  • Persönliche Bildungsberatung in einer der Beratungsstellen des Landes
4. Höhe der Förderung 50 % der Weiterbildungskosten, maximal 500 €
5. Beantragung Bei einer der Bildungsberatungsstellen des Landes
6. Weitere Informationen www.bildungsscheck.nrw.de

 

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