Wie Sie Ihr Studium von der Steuer absetzen können


Wer bereits eine Berufsausbildung hat und zum ersten Mal studiert, darf die Kosten für sein Studium als Werbungskosten geltend machen. Der Bundesfinanzhof hat entschieden: Nach Ihrem Studienabschluss können Sie – sofern Sie bereits vorab eine berufliche Erstausbildung abgeschlossen haben – in den Berufsjahren nach dem Studium die Verluste aus Ihrem Studium voll gegen rechnen und verringern damit Ihre Steuerlast. Dafür muss jedoch eine Steuererklärung angefertigt und eine Verlustfeststellung beantragt werden. Dies kann auch noch vier Jahre rückwirkend geschehen

Weitere Informationen finden Sie in einem Artikel auf http://www.spiegel.de/wirtschaft/service/0,1518,654892,00.html

Achtung Ausnahme!
Nicht davon betroffen sind Kosten für ein Erststudium ohne vorherige Berufsausbildung. Aber auch hier ist ein Verfahren vor dem Niedersächsischen Finanzgericht (Az. 1 K 405/05) anhängig. Weitere Informationen folgen so bald wie möglich!
 

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